Von einer Gleichberechtigung profitieren im Scheidungsfall beide Partner.
Eine Scheidung ist meist sehr belastend für alle Beteiligten. Nebst den emotionalen Faktoren kommen finanzielle Aengste hinzu, weil das vorhandene Geld nicht reicht, um den gleichen Standard für zwei Haushalte aufrecht zu erhalten. Der Mann sieht sich mit hohen Unterhaltszahlungen konfrontiert, die Frau mit der Tatsache, dass sie zusätzlich Geld verdienen muss, um über die Runden zu kommen. Deckt das Erwerbseinkommen des Mannes nicht das Existenzminimum von beiden Partnern, dann wird nicht hälftig geteilt, sondern er behält sein Einkommen bis zum Existenzminimum und die Frau geht zum Sozialamt.
Das Problem entschärft sich ganz offensichtlich, wenn beide Partner während der Ehe einer Erwerbstätigkeit von 70% nachgegangen sind. Zwar ist insgesamt nicht unbedingt mehr Geld vorhanden, aber die Partner können sich mit gleich langen Spiessen „dem Leben danach“ zuwenden. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, das allenthalben gefordert wird, ist dann im Übrigen eigentlich nur noch die logische Folge der gleichberechtigten Verteilung der Aufgaben.
Kommentare (3)
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